Allgemeine Geschäftsbedingungen

MSG Leasing GmbH mit ihrem Mobilitätsdienst MSG Carsharing gültig ab 01.10.2021

§ 1 Gegenstand

Die MSG Leasing GmbH mit ihrem Mobilitätsdienst MSG Carsharing (im Folgenden „MSG Carsharing“ oder „Anbieter“ genannt) vermieten (als „Anbieter“) oder vermitteln (als „Vermittler“) registrierten Kunden („Kunden“) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete“). MSG Carsharing ist Partner im Carsharing-Netzwerk der Deutschen Bahn – Flinkster. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Abschluss des Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete des Produktes Carsharing. Sofern MSG Carsharing als Anbieter auftritt, gilt die Preis- und Gebührenliste von MSG Carsharing, im Vermittlungsfall die des jeweiligen Leistungserbringers. Durch den Abschluss des Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenliste bzw. der gültigen Verbrauchspauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung (siehe § 5 dieser AGB). Die Begriffe Kunde oder Fahrtberechtigten dienen der Vereinfachung und bezeichnen das männliche und weibliche sowie das dritte Geschlecht.

§ 2 Anmietung und Vermittlung
§ 2.1 Anmietung von MSG Carsharing – Fahrzeugen

Der Kunde ist berechtigt, über seinen Kundenaccount Fahrzeuge von MSG Carsharing zu der aktuellen Preis- und Gebührenliste von MSG Carsharing (siehe §§ 1 und 5 dieser AGB) zu buchen. MSG Carsharing bleibt in diesem Fall als Anbieter alleiniger Vertragspartner des Kunden. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten diese AGB.

§ 2.2 Vermittlung von MSG Carsharing zu einem Partner

Der Kunde kann über seinen Kundenaccount auch andere als Fahrzeuge als von MSG Carsharing buchen. In diesem Fall erbringt MSG Carsharing Dienstleistungen nicht als Anbieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten (MSG Carsharing als Vermittler). Der Vertrag über die Leistung kommt im Vermittlungsfall ausschließlich zwischen dem Dritten als Leistungserbringer und dem Kunden zustande. Es gelten die AGB des Dritten und die Preis- und Gebührenordnungen von Flinkster. MSG Carsharing wird den Kunden im Vermittlungsfall während des Buchungsprozesses auf die abweichenden Preis- und Gebührenordnungen sowie AGB des Dritten hinweisen.

§ 3 Fahrtberechtigung

Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Kunde) und weitere vom Kunden angemeldete Personen (Tarifpartner). Buchungen über den Kundenaccount von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten (Tarifpartner/Beauftragte/berechtigte Dritte) die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften). Für unter 25-jährige Fahrtberechtigte gibt es Buchungsbeschränkungen, so dass dieser Kundenkreis auf das Fahrzeugangebot einzelner Klassen, wie in der Preisliste ausgewiesen, nicht zugreifen kann. Dem Kunden ist es untersagt, Fahrtberechtigten unter 25 Jahren Fahrzeuge einer anderen Klasse zur Nutzung zu überlassen. Dem Kunden kann die Fahrberechtigung ganz oder teilweise entzogen werden, sofern der Kunde Fahrzeuge unsachgemäß behandelt (siehe §9). Der Anbieter ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 4 Zugangsdaten und -medien

Jeder Kunde erhält ein Zugangsmedium (Kundenkarte, Führerscheinsiegel o.ä.) und/oder Zugangsdaten, die nach Setzen einer Kunden-PIN und in Kombination mit einer Smartphone-Applikation ebenfalls den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen. Eine Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist nicht gestattet, der Kunde verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten und Kunden-PIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Verlust des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist stets unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder Kunden-PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Das Zugangsmedium (Kundenkarte o.ä.) bleibt im Eigentum von MSG Carsharing und ist auf Verlangen auszuhändigen. Im Falle des Verlustes wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung. Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter. Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. Der Anbieter ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste

Dem Kunden werden Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Fahrtberechtigten, sowie Servicegebühren gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt, wobei die Abbuchung in der Regel monatlich erfolgt. Änderungen der Preis- und Gebührenliste erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage, z. B. Öl-/Strompreise, Unterhalts- und Beschaffungskosten etc. Die Änderung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Kaution

Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Anbieters ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Wünscht der Kunde den Versand der Rechnung per Post, so wird ein Serviceentgelt gemäß gültiger Gebührenliste berechnet. Der Versand per E-Mail ist kostenfrei. Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde. Der Anbieter wird das berechnete Entgelt im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) einziehen, wenn der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat. Im Falle der SEPA-Lastschrift ist durch den Kunden ist ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der IBAN und BIC auszustellen. SEPALastschriften werden entsprechend 5 Tage vor Einzug angekündigt (Pre-Notification). Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Anbieter dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Für Zahlungen per Überweisung oder Kreditkarte kann der Anbieter ein Serviceentgelt gemäß Gebührenliste berechnen. Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden geleistete Kaution ist durch den Anbieter nicht zu verzinsen.

§ 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme

Der Kunde und fahrtberechtigte Personen verpflichten sich, bei jeder Fahrt die gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis (z.B. Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde und fahrtberechtigte Personen müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl. Alkohol gilt eine Grenze von 0,0‰).

§ 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per Schadenliste oder mobiler Applikation abzugleichen. Festgestellte Neu-Schäden/-Mängel sind dem Anbieter vor Fahrtantritt telefonisch zu melden, ebenso wie grobe Verschmutzungen.

§ 9 Benutzung der Fahrzeuge

Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen, sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Ggf. vorhandene Anmietstationen sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Tank- oder Ladekarte ausgestattet. Das Fehlen der Tank-/Ladekarte ist vor Fahrtantritt zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, die Tank-/Ladekarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank/Batterie abgestellt werden. Bei Nichteinhaltung der Tankregel kann eine Gebühr gemäß Gebührenliste erhoben werden. Dabei ist, sofern nicht anders angegeben, auf die Betankung mit Premiumkraftstoffen (z.B. „Aral Ultimate“, „Shell V-Power“ o.ä.) zu verzichten. Der Anbieter behält sich hierbei vor, den Differenzpreis zu Normalkraftstoffen dem Kunden gesondert zu berechnen. Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen fremden Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen. Zudem sind untersagt: eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten an angemieteten Fahrzeugen; die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen; der Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten; die über das Mietende hinausgehende Entfernung von Gegenständen, die zur Fahrzeugausstattung gehören; die Deaktivierung des Beifahrerairbags, ohne diesen bei Fahrtende wieder zu aktivieren. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen vom Anbieter hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

§ 10 Besondere Bestimmungen im stationären Carsharing

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im stationären Carsharing, welches im Wesentlichen durch feste Abhol- und Rückgabestationen oder -gebiete gekennzeichnet ist. Daneben gelten für das stationäre Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB, mit Ausnahme von § 11.

§ 10.1 Auslandsfahrten

Auslandsfahrten sind, mit Ausnahme von Österreich, nicht gestattet, abweichende Regelungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis, trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei.

§ 10.2 Buchungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Dabei muss, sofern nicht explizit anders geregelt, auch der Nutzungszeitraum angegeben werden. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Eine Altersbeschränkung der Fahrtberechtigten auf mindestens 25 Jahre entfällt in diesem Fall. Die für die Internet- und Smartphone-Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Insbesondere bei Fahrzeugen ohne festen Rückgabeort kann es durch Ungenauigkeiten des GPS-Signals in Einzelfällen zu Abweichungen vom angezeigten zum tatsächlichen Standort des Fahrzeugs kommen, für die der Anbieter keine Gewähr übernimmt. Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß Gebührenliste erhoben. Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen.

§ 10.3 Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:15 Uhr, 14.30 Uhr, 14:45 Uhr, 15:00 Uhr). Die Taktung des Buchungszeitraumes wird durch die gültige Preisliste bestimmt.

§ 10.4 Stornierungen

Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung kann mit einer Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste belegt werden. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt. Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzeugklasse umbuchen.

§ 10.5 Rückgabe der Fahrzeuge

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Dokumenten und Ausstattungsgegenständen ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am Anmietort zurückgegeben werden. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen. Befindet sich der zulässige Rückgabeort bzw. Fahrzeugstellplatz im öffentlichen Straßenraum, sind insbesondere die geltenden Parkberechtigungen zu beachten. So darf die Rückgabe auf Parkflächen mit zeitbezogenen Einschränkungen (z.B. für Straßenreinigung, Bauarbeiten) nur erfolgen, wenn die Einschränkung erst 72 Stunden nach Fahrzeugrückgabe wirksam wird. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Anbieter vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs und die Nutzungsdauer wird automatisch auf die nächste volle Viertelstunde abgerundet. Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, erfolgt die Berechnung des nicht genutzten Buchungszeitraums gem. § 10.4.

§ 10.6 Verspätungen

Kann der Kunde den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß Gebührenliste erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 11 Besondere Bestimmungen im Free-Floating-Carsharing

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im Free-Floating-Carsharing, welches im Wesentlichen durch die Einwegmiete innerhalb eines Geschäftsgebietes und den Verzicht auf die Angabe eines Buchungszeitraumes gekennzeichnet ist. Daneben gelten für das Free-Floating-Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB, mit Ausnahme von § 10.

§ 11.1 Auslandsfahrten

Die Benutzung ist nur innerhalb des Landes zulässig, in dem das Fahrzeug angemietet wurde.

§ 11.2 Buchung/Übernahme/Nutzungszeit

Es besteht keine Vorbuchungspflicht; das Fahrzeug kann direkt durch die Kundenkarte oder ein anderes Zugangsmedium geöffnet werden; die Nutzungsdauer muss im Vorfeld nicht festgelegt werden; berechnet wird nur die tatsächliche Nutzungszeit (Öffnen-Schließen) entsprechend der vereinbarten Taktung.

§ 11.3. One-Way/Parken/Rückgabe

Einwegfahrten innerhalb des Geschäftsgebietes sind ausdrücklich erlaubt; das Abstellen ist auf öffentlichen Parkplätzen möglich. Ausgenommen davon sind reine Anwohnerparkzonen und Parkplätze, bei denen der erlaubte Parkzeitraum durch ein zeitweises Halte- oder Parkverbot sowie zeitlich beschränktes Parken mit Parkscheibe unterbrochen wird. Bei Nutzung des Free-Floating-Angebots erfolgt bei jedem Abstellen der Zündung eine automatische Ortung, um die automatisierte Übernahme von ggf. anfallenden Parkkosten gewährleisten zu können.

§ 11.4 Preise

Für die Free-Floating-Nutzung können in der Preis- und Gebührenliste eigene Preise und Gebühren ausgewiesen werden, auch eine abweichende Selbstbeteiligung kann vereinbart werden.

§ 12 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde verpflichtet immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. die fahrtberechtigte Person hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung beim Anbieter ein, so kann der Anbieter die daraus entstehenden Mehraufwände dem Kunden in Rechnung stellen. Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Kunde die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten. Der Anbieter kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Gebührenliste berechnen, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde darf sich nach einem Unfall (unabhängig von dessen Verschuldung) erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice gewährleistet werden konnte.

§ 13 Versicherung

Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich aus der gültigen Preisliste. Die Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall gilt nur, wenn dieser vor Fahrtantritt gebucht wurde und die fahrtberechtigte Person bei der Buchung angegeben wurde, sofern der Kunde nicht selbst Fahrer ist. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.

§ 14 Technikereinsatz

Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik, durch Nichteinhalten der ordnungsgemäßen Bedienung des Fahrzeugs oder der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN), so werden dem Kunden Kosten gemäß Gebührenliste und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand nachweist.

§ 15 Haftung des Anbieters

Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen.

§ 16 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen für Schäden des Anbieters durch Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes und in den Fällen bestehen, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden oder Fahrtberechtigten führen. Bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretene Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstößen im Straßenverkehr) selbst. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Gebührenliste erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weiteren Kundendaten (Zahlungsverbindung, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15,00 EUR in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperren. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen.

§ 17 Aufrechnung, Einwendungsausschluss

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 18 Vertragsänderungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per EMail bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter abgesendet werden.

§ 19 Kündigung und Sperrung

Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Wurde bei besonderen Tarifen eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten. Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei Änderungen der Preis- und Gebührenliste zu, worüber der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung informieren wird. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt den Kunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen des Anbieters aus früheren Vermietungen trotz Fälligkeit noch nicht ausgeglichen wurden, bei Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist für die Prüfung des Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder bei wiederholten Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten (siehe § 25 dieser AGB).Der Anbieter informiert den Kunden schriftlich über die Dauer und den Grund der Sperrung.

§ 20 Datenschutz

Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstößen im Straßenverkehr) werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Wurde das Fahrzeug nicht vom Kunden gefahren, ist der Kunde verpflichtet Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Kunden oder Fahrtberechtigten nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden oder Fahrtberechtigten. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 14) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. Der Anbieter kann für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen durch Dritte (MSG Leasing GmbH mit ihrem Mobilitätsdienst MSG Carsharing (Vermittler)) Daten des Kunden zu Namen, Anschrift, Führerschein und Zahlungsmethode an diesen übergeben MSG Leasing GmbH mit ihrem Mobilitätsdienst MSG Carsharing wird hiervon als Vermittler jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn Störfälle (Schadensfälle, Bußgelder, Straftatbestände, Streitfälle zu Gebühren oder Fahrtkosten) und/oder die Revisionssicherheit gegenüber dem Finanzamt dieses erforderlich machen. Im Regelfall werden lediglich anonyme IDs zur Sicherstellung der späteren Zuordnung an den Dritten übergeben, so dass der Kunde im Vermittlungsfall gegenüber dem Leistungserbringer anonym bleibt. Bei folgenden Leistungen, die im telefonischen Kontakt über das Kundenservicecenter erbracht werden, ist eine Beantwortung einer vom Kunden festzulegenden Sicherheitsfrage erforderlich: Erstellung, Änderung und Stornierung von Buchungen, Kundendatenänderung (außer Namen), Rechnungsauskunft. Die Sicherheitsabfrage ist an den jeweiligen Kundenaccount gebunden und dient dem Schutz vor einem unbefugten Zugriff Dritter. Bei nicht korrekter Beantwortung der Sicherheitsabfrage ist MSG Carsharing berechtigt, die angefragte Leistung zu verweigern. Die Sicherheitsfrage kann jederzeit online oder schriftlich (per E-Mail, Brief) geändert werden.

§ 21 Bonitätsprüfung

Der Anbieter behält sich vor, den folgend genannten Wirtschaftsauskunftsdateien Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von diesen bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten: Schufa Holding AG, Hagenauer Str. 44, 65203 Wiesbaden; Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstr. 18, 22761 Hamburg; Arvato Infoscore GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Der Anbieter behält sich bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag einzugehen. Unabhängig davon wird der Anbieter der jeweiligen Wirtschaftsauskunftsdatei auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.

§ 22 Vertragswidriges Verhalten

Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale bis in Höhe von 250,00 EUR erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Nutzung der vorgesehenen Buchungswege; unberechtigte Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe, missbräuchliche Benutzung von Tankkarten.

§ 23 Sonstige Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz von MSG Leasing GmbH mit ihrem Mobilitätsdienst MSG Carsharing vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: 01.10.2021

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